Gleisfahrbare Baumaschinen

Scheinbar gibt es wieder ein neues Nummernsystem, diesmal für gleisfahrbare Baumaschinen. Zum Tag der Schiene 2023 habe ich diese Nummern erstmals in Wustermark gesehen. Analog zu den Nummern für schienengebundene Geräte besteht die Nummer aus einem B (für Baumaschine!?), einer vierstelligen "Gattungsnummer" und einer dreistelligen laufenden Nummer, z.B. B 9931 003. Der Aufbau dieser Nummern erscheint wie eine gekürzte Version der Nummern für Sonderfahrzeuge nach UIC-Richtlinie 438-4, wobei die ersten vier Ziffern (99 80) weggelassen wurden. Auch werden Selbstkontrollziffern anscheinend nicht angeschrieben. Im genannten Beispiel ist die "9" (analog zur fünften Ziffer bei den Sonderfahrzeugen nach UIC 438-4) gesetzt, die zweite "9" würde für Zweiwegefahrzeuge, die "3" für Oberleitungsfahrzeuge und die "1" für Turmtriebwagen stehen. Tatsächlich handelt es sich bei dem hinter der Nummer stehenden Fahrzeug um ein Zweiwege-Oberleitungsmontagefahrzeug.

Einziger mir bislang bekannter Unterschied zum Nummernsystem für Sonderfahrzeuge gemäß der UIC-Richtlinie 438-4 ist die Nummerierung der Zweiwegemaschinen. Demnach müsste die vorletzte Ziffer der "Gattungsnummer" eine "0" sein, was bei den Baumaschiinen (wie auch schon bei den schienengebundenen Geräten) jedoch anscheinend abweichend gehandhabt wird. Augenscheinlich werden hier die letzten beiden Ziffern der Gattungsnummer analog dem Verwendungszweck der Sonderfahrzeuge vergeben, können also "10" bis "99" lauten, nicht jedoch (wie bei Zweiwegefahrzeugen nach UIC 438-4 üblich) "00" bis "09".

Die vorstehenden Ausführungen basieren lediglich auf meinen Beobachtungen und sind deshalb rein spekulativ. Ich wäre daher dankbar, wenn sich weitere Informationen zu diesem neuen Nummernsystem finden lassen.

Registriernummer
Bezeichnungen
B 9931 Zweiwege-Oberleitungsmontagefahrzeug
B 9936 Zweiwegehubarbeitsbühne
























Seitenanfang

zurück zur letzten Seite